Dipl.-Ing. Gerald Stephan

Von der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger für Beton- und Stahlbetonhochbau.

Meine öffentliche Bestellung und Vereidigung beinhaltet Feststellungen und Bewertungen von technischen Mängeln und Schäden, z.B. Risse und Verformungen, bei:
  • Beton- und Stahlbetonhochbauten
    • (z.B. Hallen, Gebäuden, Parkhäuser, Tiefgaragen, Stützwände, Behälter, Becken, Weiße Wannen, Rampen)
  • Beton- und Stahlbetonteilen
    • (z.B. Träger, Stützen, Dächer, Decken, Wände, Fertigteile, Balkone, Brüstungen, Fassaden, Fundamente, Treppen, Bodenplatten)
Das Sachgebiet umfasst die Statik und die Konstruktion bzw. den Nachweis der Standsicherheit von Bauteilen und baulichen Anlagen.

Sind Schäden vorhanden, die unter Umständen auf mangelnde Standsicherheit zurückzuführen sind (Risse, Verformungen etc.), ist ein Sachverständiger aus dem Bereich "Konstruktiver Ingenieurbau" mit dem entsprechenden Sachgebiet, wie Beton- und Stahlbetonbau, Mauerwerksbau oder Holzbau, zuständig. In Fällen ohne statische Relevanz ist die Wahl eines Sachverständigen des Gebiets "Schäden an Gebäuden" angeraten.(1)

Bei Konstruktionen mit verschiedenen Baustoffen (z.B. übliches Wohnhaus mit Holz-, Mauerwerks- und Stahlbetonbauteilen) erscheint oftmals die interne Abgrenzung zwischen einzelnen Sachgebieten aus dem Bereich "Konstruktiver Ingenieurbau" schwierig. So kann z.B. ein Mauerwerksriss auf die statisch unzulässige Verformung einer Stahlbetondecke zurückzuführen sein.(1)

Quelle: (1)  IfS Köln, Sachgebietseinteilung "Konstruktiver Ingenieurbau"